Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

Bei Fergusmed S.L. verpflichten wir uns zur universellen digitalen Barrierefreiheit und arbeiten kontinuierlich daran, sicherzustellen, dass unsere digitalen Assets von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrem Alter oder ihren persönlichen Umständen.

Unsere Barrierefreiheitserklärung basiert auf der neuesten Version der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, dem von der Europäischen Kommission anerkannten europäischen Standard für digitale Barrierefreiheit. Diese Norm legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit technologischer Produkte und Dienstleistungen fest.

Der Geltungsbereich dieser Erklärung umfasst www.fergushotels.com, mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von externen Domains. Dennoch setzen sich Fergusmed S.L. und seine externen Anbieter aktiv dafür ein, die Barrierefreiheit externer Inhalte, die in das Digitale Asset integriert sind, zu verbessern, mit dem Ziel, ein möglichst inklusives digitales Erlebnis zu gewährleisten.

Unser Ziel ist es, mögliche Barrieren der digitalen Barrierefreiheit kontinuierlich zu überwachen und zu beheben, um allen Nutzerinnen und Nutzern ein inklusives und hindernisfreies Erlebnis zu bieten.

Über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus strebt Fergusmed S.L. danach, die rechtlichen Anforderungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit zu übertreffen. Unser Ziel ist es, die höchsten Standards der Barrierefreiheit zu erreichen, Kriterien des Niveaus AAA zu erfüllen, die Benutzerfreundlichkeit unserer digitalen Produkte kontinuierlich zu verbessern und Zertifizierungen zu erhalten, die unsere Exzellenz im Bereich Barrierefreiheit bestätigen.

Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, haben wir einen umfassenden Service für digitale Barrierefreiheit (S.I.A.) implementiert und ganzheitliche Korrekturmaßnahmen entwickelt. Diese umfassen spezialisierte Schulungen für unsere Teams, Systeme zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit sowie proaktive Maßnahmen auf unseren Websites und mobilen Anwendungen, mit dem finalen Ziel, ein wirklich universelles und inklusives digitales Erlebnis zu gewährleisten.

Angewandte Kriterien

Fergusmed S.L. folgt der Norm EN 301 549, um die digitale Barrierefreiheit seiner Digitalen Assets zu gewährleisten. Zu den umgesetzten Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Inhalte gehören:

  • Es wird eine umfassende Überprüfung aller relevanten Bilder durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie über geeignete Alternativtexte (alt) verfügen, sodass visuelle Informationen auch für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich sind.

  • Ausschließlich akustische oder visuelle Ressourcen werden geprüft, um sicherzustellen, dass sie über gleichwertige textliche Alternativen wie Transkriptionen oder detaillierte Beschreibungen verfügen.

  • Die Implementierung von Audiodeskriptionen oder alternativen Medien für alle aufgezeichneten Videos wird geprüft, um sicherzustellen, dass visuelle Inhalte auch über andere Wege zugänglich sind.

  • Alternative Versionen von Videos mit integrierter Audiodeskription werden vorbereitet, oder es wird ein zweiter Kanal angeboten, der deren Aktivierung ermöglicht und so die Barrierefreiheit audiovisueller Inhalte erweitert.

  • Strukturelle Elemente wie Überschriften, Feldgruppierungen, Listen und Tabellen werden geprüft, um sicherzustellen, dass visuelle Beziehungen auch im Code korrekt wiedergegeben werden.

  • Geeignete autocomplete-Attribute werden in Formulare integriert, um die Nutzererfahrung zu verbessern, insbesondere auf mobilen Geräten oder in unterstützten Zugangskontexten.

  • Zusätzliche visuelle Hinweise wie Unterstreichungen, Symbole oder erklärende Texte werden hinzugefügt, um zu vermeiden, dass Farbe das einzige Mittel zur Informationsvermittlung ist.

  • Automatische und manuelle Werkzeuge werden eingesetzt, um zu prüfen, ob der Kontrast zwischen Text und Hintergrund die erforderlichen Mindestanforderungen erfüllt, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.

  • Die Verwendung von Textbildern wird vermieden, außer in begründeten Fällen wie Logos, wobei stets die Verwendung von echtem, barrierefreiem Text priorisiert wird.

  • Alle grafischen Elemente und nicht-textlichen Steuerelemente werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie einen ausreichenden Kontrast zu ihrem Hintergrund aufweisen und visuell leichter erkennbar sind.

  • Die Formulierung von Linktexten wird verbessert, damit sie für sich genommen aussagekräftiger und ohne zusätzlichen Kontext verständlich sind.

  • Interaktive Elemente mit sichtbaren Beschriftungen werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie mit ihrem zugänglichen Namen übereinstimmen und so die Konsistenz und Verständlichkeit für Screenreader verbessert wird.

  • Lang-Attribute werden in Inhaltsfragmenten ergänzt, die in einer anderen Sprache als der Hauptsprache verfasst sind, um eine korrekte Aussprache durch mehrsprachige Screenreader sicherzustellen.

  • Maßnahmen werden integriert, die es ermöglichen, die Gültigkeit sensibler Daten vor dem Absenden zu bestätigen und so das Risiko irreversibler Fehler zu verringern.

  • Es wird daran gearbeitet, die semantische Barrierefreiheit aller benutzerdefinierten Komponenten zu verbessern, sodass sie ihre Rolle, ihren Status und ihren Wert korrekt an assistive Technologien übermitteln.

  • Die korrekte Verwendung von ARIA-Rollen und barrierefreien Attributen wird implementiert, damit dynamische Meldungen wie Fehler, Bestätigungen oder Warnungen von Screenreadern erkannt und angesagt werden.

  • Die fünf Konformitätsprinzipien nach WCAG Stufe AA werden gewährleistet, sodass die verwendeten Seiten, Prozesse und Technologien die allgemeine Barrierefreiheit der Inhalte nicht beeinträchtigen.

  • Es wird daran gearbeitet, dass die Produktdokumentation alle verfügbaren Barrierefreiheitsfunktionen auflistet oder erklärt.

  • Es wird daran gearbeitet, dass die Produktdokumentation vollständig in barrierefreien Formaten verfügbar sein kann.

  • Es wird daran gearbeitet, dass die von den Supportdiensten bereitgestellte Dokumentation in einem barrierefreien Format vorliegt.

Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 26/06/2026 erstellt.

Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine automatische Überprüfung auf Grundlage der Anforderungen der Norm EN 301 549, durchgeführt von Everycode S.L. am 10/06/2026.

Everycode S.L. verfügt über eine unabhängige Inspektionsstelle, die von ENAC, der spanischen nationalen Akkreditierungsstelle, gemäß den Anforderungen der Norm ISO/IEC 17020 für die Inspektion von Websites und mobilen Anwendungen nach der Norm EN 301 549 akkreditiert ist.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 26/06/2026.

Anmerkungen und Kontaktdaten

Wir schätzen Ihre aktive Beteiligung an der kontinuierlichen Verbesserung unserer digitalen Barrierefreiheit. Wenn Sie Vorschläge machen, Vorfälle melden oder Informationen zur Barrierefreiheit unserer Website anfordern möchten, können Sie uns über die folgenden Kanäle kontaktieren:

E-Mail: accesibilidad@fergusgroup.com